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PRIVATE SACHVERSICHERUNGEN

Schützen und Absichern

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Die private Haftpflichtversicherung leistet dann, wenn Sie einem Dritten Schaden zugefügt haben und diesen finanziell ersetzen müssen. Um sich gegen diese Schäden, die tagtäglich auftreten können, abzusichern, empfehlen wir speziell angepasste Rahmenkonzepte für den Single- und Familienbereich. Einschlüsse für Singles
• 50 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden max. 8 Mio. EUR je geschädigte Person)
• 10 Mio. EUR für Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden
• Abhandenkommen von Schlüsseln (private und gewerbliche Schlüssel) bis 50.000,– EUR (mit 150,– EUR Selbstbehalt je Schadenfall)
• Forderungsausfallversicherung (Bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie von einem Dritten geschädigt werden, aber die daraus entstandene Schadenersatzforderung gegen den Schädiger nicht durchsetzen können.)
• Verzicht auf Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung bei allen mitversicherten Personen bis 50.000,– EUR
• Kein Einwand fehlender Haftung bei Gefälligkeitsschäden
• Tagesmuttertätigkeit mit oder ohne Verdienst
• Auslandschäden weltweit bei vorübergehenden Aufenthalten (Urlaub, Studium, berufliche Reisen) bis zu 5 Jahren, europaweit unbegrenzt
• Bauherren-Haftpflicht bis 100.000,– EUR
• Gewässerschadenhaftpflicht für Kleingebinde und Öltanks bis 10.000 l Fassungsvermögen bis 5 Mio. EUR
• Beschädigung, Vernichtung oder Verlust von gemieteten und geliehenen Sachen bis 10.000 EUR (150,– EUR Selbstbeteiligung)

Einschlüsse für Familien

• Alle Einschlüsse, die bereits über die Haftpflichtversicherung Singles als versichert gelten!
• Alle Personen, die dauerhaft oder vorübergehend mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, z.B. volljährige, verheiratete, berufstätige Kinder, Au-Pairs, Austauschschüler, minderjährige Übernachtungsgäste, pflegebedürftige/behinderte Kinder, Eltern oder Großeltern des Versicherungsnehmers bzw. dessen (Ehe-)Partners, auch wenn diese in einem Altenpflegeheim leben* (*kein Versicherungsschutz für diese Personen in der Tarifvariante Single)

Besondere Einschlüsse

Auf Anfrage kann der Versicherungsschutz für die beruflichen Risiken aus der Tätigkeit als Lehrer/in, Raumpfleger/in und Kindergärtner/in (angestellt, beamtet oder freiberuflich) angeboten werden.

HUNDEHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Wenn Ihr Hund zubeißt, kann es teuer werden. Noch teurer wird es, wenn der Hund auf die Straße rennt und einen Verkehrsunfall verursacht. Als Halter haften Sie persönlich für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht. Besonders wenn Menschen verletzt werden, gehen die Kosten für Behandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld rasch in die Tausende. Trägt ein Opfer bleibende Gesundheitsschäden davon, zahlt man als Verantwortlicher oft lebenslang. Schäden, die Ihr Hund verursacht, sind nicht durch Ihre private Haftpflichtpolice gedeckt. Die Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie bis zu 10 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Besondere Einschlüsse

Für jeden weiteren Hund gibt es Nachlässe. Gegen Prämienzuschlag wird auch Versicherungsschutz für Hunde angeboten, die als so genannte Kampfhunde gelten. Es werden jedoch in dieser Kategorie keine Nachlässe für mehrere zu versichernde Hunde gewährt.

KFZ-VERSICHERUNG

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Schadenfälle führen zur Höherstufung.

Teilkaskoversicherung

• freiwillige Versicherung
• keine Höherstufung im Schadenfall (immer 100%)
• Verschiedene Selbstbehalte sind möglich (üblich 150,– EUR).
• Es müssen das Fahrzeugalter und Annahmerichtlinien des Versicherers beachtet werden.
• Versichert sind Einbruchdiebstahl- und Totalentwendung, Wildschäden, Sturm- und Hagelschäden, Glasbruch, Brand- und Explosion, Marderbiss mit Folgeschäden, die Höhe ist abhängig vom Versicherer.

Vollkaskoversicherung

• freiwillige Versicherung
• Höherstufung im Schadenfall
• Verschiedene Selbstbehalte sind möglich (üblich 300,– EUR).
• Es müssen das Fahrzeugalter und Annahmerichtlinien des Versicherers beachtet werden.
• Versichert sind selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus.
• Die Vollkaskoversicherung ist niemals ohne Teilkaskoversicherung abschließbar.

Freiwillige Einschlüsse in die KFZ-Versicherung:

Schutzbrief
• Versichert sind Abschleppkosten und Pannenhilfe.

Insassen- und Unfallversicherung
• Leistet für alle Insassen bei Invaliditätsschäden und Todesfall, unabhängig vom Unfallverschulden des Fahrers oder eines dritten Verkehrsteilnehmers

Rabattschutz
• Kostenpflichtige Tarifoption, um im Schadenfall eine Höherstufung zu umgehen

Verkehrs-Rechtsschutz

Rabattretter
• Wird von verschiedenen Versicherern kostenlos angeboten bei einem SFR ab 25

GAP-Deckung (Leasing)
• Von englisch „gap“ = Lücke. Die Versicherung erstattet bei einem Totalschaden oder Diebstahl nur den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs, der in der Regel niedriger ist als die noch offenen Leasingraten. Die GAP-Deckung übernimmt diese Differenzkosten.

UNFALLVERSICHERUNG

Die finanziellen Folgen eines Unfalls können erheblich sein. Womöglich treten bleibende Schäden auf oder besondere Therapien und ständige Pflege sind erforderlich. Unter Umständen muss das Haus oder die Wohnung umgebaut werden. Eine private Unfallversicherung sichert Sie finanziell ab, egal, wo der Unfall passiert: im Beruf oder in der Freizeit, rund um die Uhr, überall auf der Welt. Den Leistungsumfang für sich und Ihre Familie können Sie nach Ihren persönlichen Wünschen festlegen.

Auszüge aus unserem Rahmenkonzept
• Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers
• 50% Mehrleistung bei Verkehrsunfällen
• Gesundheitsschäden durch Infektionskrankheiten durch Zeckenbiss und Schutzimpfungen gegen Zeckeninfektionen, Tollwut und Wundstarrkrampf
• Gesundheitsschäden durch Unfälle infolge von Herzinfarkt und Schlaganfall Gesundheitsschäden durch psychische und nervöse Störungen
• Anrechnung von Vorerkrankungen erst ab 50% Mitwirkungsanteil
• Ertrinken, Ersticken und Erfrieren einschließlich Tod durch Unterkühlung unter Wasser
• Gesundheitsschäden durch Vergiftung für Kinder bis 14 Jahre
• Unfälle durch Eigenbewegung
• Bewusstseinsstörungen infolge Falscheinnahme ärztlich verordneter Medikamente
• Innere Organe wie die Niere, Milz, Lungenflügel, Gallenblase, Magen und Zwölffinger-, Dünn-, Dick- oder Enddarm

Beitragsfreie Einschlüsse

• Bergungskosten bis 50.000,00,– EUR
• Rehabilitationsmaßnahmen bis 2.500,– EUR
• Kosmetische Operationen bis 30.000,– EUR

HAUSRATVERSICHERUNG

Eine Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind z.B. Kosten wie Aufräumungskosten und Hotelkosten, die aufgrund eines Schadens anfallen, mitversichert.

Auszüge aus dem Leistungsumfang:
• Fahrraddiebstahl bis 1% der Versicherungssumme ohne Nachtzeitklausel
• Diebstahl aus Kfz bis 500,– EUR sowie Arbeitsgeräte bis 1.000,– EUR
• Diebstahl aus Krankenzimmer bis 500,– EUR (Bargeld bis 1.000,– EUR)
• Seng- und Schmorschäden bis 500,– EUR
• Einfacher Diebstahl vom Versicherungsgrundstück bis 1.500,– EUR (z.B. Gartengeräte, Garteninventar, Kinderwagen und Krankenfahrstühle)
• Voller Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
• viele weitere Einschlüsse auf Anfrage

Zusätzlich sind diverse Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie z.B.:

• Elementarschäden
• Glasbruch

WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

Eine Wohngebäudeversicherung schützt Gebäudeeigentümer vor Risiken, die sich aus Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel ergeben. Versichert sind nicht nur Dach und Wände, sondern alle Dinge, die mit dem Haus verbunden sind, wie z.B. Heizungsanlagen, sanitäre Installationen, elektrische Anlagen, Einbauschränke, Tapeten, Parkettfußböden oder Markisen. Ihre Nebengebäude, Garagen oder Carports können mitversichert werden. Zusätzlich kann der Einschluss von Elementarschäden vorgenommen werden. Einige Highlights unserer Versicherungen für den Raum Schleswig-Holstein und Hamburg sind unter anderem:

• Unterversicherungsverzicht (Ihr Gebäude wird kostenlos vor Vertragsbeginn eingeschätzt, so dass keine Über- oder Unterversicherung entsteht.)
• Entfernung von Graffiti bis 2.500,– EUR
• Hotelkosten bis 21 Tage, je Tag 200,– EUR, danach Mietverlust bis zu 24 Monate
• Gewitterinduktionsschäden bis 100% der Versicherungssumme
• Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
• Einschluss von Schäden an Gasleitungen

ELEMENTARSCHADENVERSICHERUNG

Schäden durch plötzliche Wetterereignisse haben in den letzten Jahren stark zugenommen – und alle Klimaprognosen gehen davon aus, dass es in Zukunft zum Beispiel mehr Stürme mit Starkregen und Überschwemmungsgefahr in unseren Breiten geben wird. Vor diesen Risiken können Sie sich zusätzlich zu einer Gebäude- oder Hausratversicherung mit einer Elementarschadenversicherung absichern. Der Versicherungsschutz bei unseren Versicherungen erstreckt sich bis zur Höhe der Versicherungssumme. Zu versichern sind Schäden durch:

• Witterungsniederschläge
• Rückstau
• Überschwemmung
• Erdrutsch
• Schneedruck
• Lawinen
• Erdbeben

GLASVERSICHERUNG

Bei einer Glasversicherung sind Gebäude- oder Mobiliarverglasungen gegen Bruchschäden versichert (ohne Gewächshäuser, Solaranlagen, optische Gläser, Hohlgläser, künstlerisch bearbeitete Gläser, Blei- und Messingverglasungen mit künstlerischer Bearbeitung, Beleuchtungskörper und Handspiegel). Mitversichert sind Kosten für Gerüste, Kräne und die Beseitigung von Hindernissen bis 300,– EUR pro ersatzpflichtiges Schadenereignis auf erstes Risiko. Zur Gebäudeverglasung zählen: Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Glasbausteine, Profilbaugläser. Zur Mobiliarverglasung zählen: Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen; Stand-, Wand- und Schrankspiegel; Glasplatten; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.

HAUS- UND GRUNDBESITZERHAFTPFLICHT

Wenn man ein Haus vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt, schützt die Haus- und Grund-besitzerhaftpflichtversicherung vor Ansprüchen aus der Verletzung von Pflichten, die dem Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nießbraucher dieser Gebäude bzw. Grundstücke obliegen (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen, Schneeräumen auf Gehwegen). Selbstnutzer eines Eigenheims oder von Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Was für Schäden können eintreten?

• Die Streupflicht wurde nicht erfüllt und ein Passant stürzt.
• Ein Ziegel fällt vom Dach und trifft einen Passanten.

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